THEATER ist kein reiner Unterhaltungsbetrieb

THEATER ist kein reiner Unterhaltungsbetrieb

THEATER = Grundbedürfnis für Gesellschaftsentwicklung

Die Theater sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung, denn der Besuch eines Konzertes, eines Theaterstücks, einer Lesung, einer Tanzvorstellung war in den allerseltensten (!) Fällen Grund für eine Infektion! Das zeigen alle Statistiken. Ganz im Gegenteil, wir glauben sagen zu können, dass es kaum einen anderen „öffentlichen Ort“ gibt, welcher so sicher ist, wie der Zuschauerraum eines Theaters: Wir haben funktionierende Hygienekonzepte, Trennvorrichtungen, Zuschauerreduzierungen, coronagerechte Uminszenierungen… – Theater ist pünktlicher, als die deutsche Bundesbahn und präziser, als ein Schweizer Uhrwerk. Theater sind sicher.
Trotzdem sind nun alle Veranstaltungen [Zitat] „welche schwerpunktmäßig der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen“, für den Publikumsverkehr untersagt. Das trifft im kuenstlerhaus43 leider auf die meisten Abende zu und diese Regelung gilt bis zum 30. November 2020. So tut es uns unendlich leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass die meisten Produktionen bis zum Ende dieses Monats nicht stattfinden können. Davon ausgenommen sind die Workshops/Fortbildungen und der Poetry Slam, welche jetzt allerdings als Streaming stattfindet.

UNSERE ZUSCHAUER,
welche zur Zeit Masken tragen, hätten wir gerne weiter, einen Ort geschenkt: zur Unterhaltung, zum Unterhalten, die Blickrichtung zu ändern; unbeschwert zu lachen, über andere, über sich selbst.
Denn eins ist sicher, es gibt auch Dinge die gesundmachen können: musizieren, theaterspielen, tanzen – ob aktiv oder passiv – entspannt, macht den Kopf frei. Lachen hilft heilen. Es hilft, die Welt mal aus einer kreativen Seite zu betrachten. Und Kreativität ist vermutlich eins der Dinge, die uns – wenn man so will – zur Krönung der Schöpfung macht. Das zu „untersagen“ schadet der Gesellschaft. Es müsste vielmehr dazu aufgefordert werden, Kultur zu genießen, sich kreativ auseinanderzusetzen. Das bieten wir als professioneller Veranstalter.

Die FREISCHAFFENDEN SOLO-KÜNSTLER UND KÜNSTLERINNEN,
stehen wieder ohne Beschäftigung da. So gerne würden sie das tun was Ihre Berufung ist: das Publikum unterhalten mit dem Blick ins Publikum auf lachende Gesichter…

DAS THEATER,
kann seine Arbeit nun nicht mehr in frischer Luft die Arbeit fortsetzen, es ist November. Den Bühnen das Spielen zu „untersagen“ war falsch, und so sind wir froh, dass Dieter Hallervorden gegen die Schließungen klagt und hoffen, dass die Gerichte ihm recht geben. Die FAZ schrieb unter der Überschrift „Hallervorden klagt gegen Bühnenschließung“: [Zitat] „Intendant des Berliner Schlossparks klagt er nun gegen die staatlich verordnete Schließung seines Theaters (…) Sein Eilantrag stützt sich ganz auf die Kunstfreiheit, die im Grundgesetz vom Artikel Fünf Absatz Drei ohne Gesetzesvorbehalt zugesichert wird. Damit steht die Kunst auf einer ähnlichen Stufe wie die Religionsfreiheit und unterscheidet sich – juristisch betrachtet – von der in Artikel 12 und 14 zugesicherten Berufs- und Gewerbefreiheit, die unter Vorbehalt steht. (…) Das Gericht wird den Eilantrag jetzt dem Senat umgehend für eine Stellungnahme vorlegen. Schon bis Ende der Woche könnte eine Entscheidung getroffen sein, die weitreichende Folgen haben könnte…“. (vergl. FAZ „Berliner Theater : Hallervorden klagt gegen Bühnenschließung“)

WAS TUN, WENN SIE BEREITS KARTEN GEKAUFT HABEN?
Wenn Sie bereits Karten für November gekauft haben, bekommen Sie von uns Ersatztermine angeboten. Sollten diese bei Ihnen nicht gehen, haben Sie drei Möglichkeiten: SPENDEN – SCHENKEN – ERSTATTEN

(A) Sie spenden das Eintrittsgeld und unterstützen damit das Theater, so können wir den Soloselbstständigen mehr Ausfallsgage bezahlen.
(B) Sie erhalten einen Corona-Gutschein und kommen irgendwann zu uns.
(C) Wir überweisen Ihnen das Eintrittsgeld (abzügl. der VVK-Gebühren) zurück

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